Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Eventtechnik Oberland, gültig seit 01.01.2021:

 

 

AGB Betreuung:

1. Diese allgemeine Geschäftsbedingung (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlagen und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Eventtechnik Oberland, und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Veranstalter genannt), welche die Sach- und Dienstleistungen von Eventtechnik Oberland zum Gegenstand haben.

 

2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Veranstalters haben keine Gültigkeit.

 

§ 1 Die Eventtechnik Oberland übernimmt keinerlei Haftung, für eventuell enstehende Personen-, und/oder Sachschäden, bei Anlieferung, Aufbau, Abbau, Rücktransport und während der Veranstaltung, in Bezug auf finanzielle Schäden, bei defekten Geräten, Kabeln, Klemmen und weiteres Kleinzubehör, sowie bei Wetterverhältnissen, welche die Stabilität des Aufbaus beeinträchtigen können, auch bei Missachtung von Anweisungen der vor Ort befindlichen Helfer.

 

§ 2 Für alle Helfer ist während der Anwesenheit, für das leibliche Wohl, Essen und Getränke zu sorgen.

 

§ 3 Für den fachgerechten Aufbau wird meist, am Besten, eine bis zwei extra abgesicherte 32 Ampere Starkstromleitung, gefordert, für die Bereitstellung dieser, bis zum Bühnenrand, hat der Veranstalter zu sorgen. Bei größeren Produktionen ist der genaue Strombedarf im Vorfeld komplett und unmissverständlich zu klären.

 

§ 4 (a) Es ist ein Technikertisch, an einer günstigen Stelle im Raum, am Besten mit uneingeschränktem Blick auf die Bühne, zu stellen, dieser hat mindestens folgende Maße zu haben, 2 Meter Länge x 1 Meter Breite x 0,8 Meter Höhe.

(b) Dieser Tisch ist ausreichend zu Sichern, vor Dritten, Witterungseinflüssen, sowie herumfliegenden Gegenstände.

(c) nicht zwingend notwendig, aber gewünscht ist eine Plattform, auf welche der in §4 Absatz a genannte Technikertisch gestellt wird, dieser ist ausreichend zu Sichern, gegen Verutschen, Auseinanderbrechen, Witterungseinflüsse, unerlaubtes Betreten Dritter, herumfliegende Gegenstände.

 

§ 5 Die Eventtechnik Oberland Ansprechpartner stehen Ihnen während der Veranstaltung jederzeit für Fragen zur Verfügung.

 

§ 6 (a) Der Veranstaltungsort muss zum, im Vertrag, vereinbarten Zeitpunkt, frei zugänglich sein und Aufbaubereit sein, Strom hat, wie in § 3 beschrieben, vorhanden zu sein. (b) Die Zufahrt zum Veranstaltungsort muss jederzeit gegeben sein (Min. ein großer Transporter + Anhänger müssen passieren können, Rettungswegvorgaben beachten!). (c) Bei schwerzugänglichen Bühnen hat der Veranstalter dafür zu Sorgen, den Weg bis auf die Bühne Bereitzustellen, um mit großen, schweren Koffern, menschenzumutbar, bis auf die Bühne zu Kommen, am Besten mit einer maximalen Steigung von 25%, sowie eine minimale Breite von 2 Meter, ohne Gras und/oder Kies.

 

§ 7 Der Eventtechnik Oberland ist zu gestatten Werbematerial aufzuhängen.

 

§ 8 Der Veranstalter hat auf seine Kosten alles erforderlich zu veranlassen, damit die Arbeiten rechtzeitig begonnen und ohne Störung durchgeführt werden können. Der Veranstalter hat vor Beginn der Arbeiten alle notwendigen Angaben über verdeckt geführte Strom-, Gas-, Wasser- und ähnliche Anlagen zu machen, insbesondere hat er der Eventtechnik Oberland alle, für den Veranstaltungsort zu beachtenden Vorschriften, wie z.B. Unfallverhütungsvorschriften und feuerpolizeiliche Vorschriften sowie Bauvorschriften bekanntzugeben.

 

§ 9 Wird zwischen der Eventtechnik Oberland und dem Veranstalter vereinbart, dass die Eventtechnik Oberland während der Veranstaltung des Veranstalters die Mietgeräte bedient und deren Funktion überwacht, hat die Eventtechnik Oberland das Recht, die Geräte abzuschalten und ggf. auch abzubauen, wenn für die körperliche Unversehrtheit der anwesenden Personen eine Gefahr besteht oder wenn bei Open-Air-Veranstaltungen durch die Wetterverhältnisse Schäden an den Geräten zu befürchten sind. Ebenso kann die Eventtechnik Oberland die Geräte abschalten und abbauen, wenn durch das Verhalten von Personen Beschädigungen der Geräte zu befürchten sind. In diesen Fällen ist der Veranstalter nicht berechtigt, Schadensersatzansprüche gegenüber der Eventtechnik Oberland geltend zu machen. Bei Bühnendachaufbauten gilt grundsätzlich: Werden vom Wetterdienst für den Bereich des Veranstaltungsortes Unwetterwarnungen herausgegeben, behält sich die Eventtechnik Oberland vor, falls die Sicherheit der Konstruktion nicht mehr gewährleistet werden kann, die die Konstruktion abzubauen.

 

§ 10 GEMA, oder sonstig anfallende Gebühren und Gagen werden immer vom Veranstalter übernommen.

 

§ 11 (a) Der Mieter hat dafür zu sorgen alle relevanten Rauch-und Feuermelder zu Beginn der Aufbauarbeiten, in Absprache mit den zuständigen Stellen, abzuschalten. (b) Für Schäden und/oder Einsatzkosten, bei Missachtung, kommt die Eventtechnik Oberland nicht auf.

 

§ 12 Stornierung durch den Mieter: Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 25 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 3 Monate vor Mietbeginn storniert wird. 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach eine innerhalb des 3. und 1. Monat vor Mietbeginn storniert wird und 80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Eventtechnik Oberland maßgeblich. 

 

§ 13 Der Mieter trägt bei der Durchführung seiner Veranstaltung das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko. Eventtechnik Oberland kann nicht dazu veranlasst werden, wegen Misserfolg der Veranstaltung von Teilen der Forderungen ab zu sehen oder die Preise zu senken.

 

§ 14 Stornierungen aus triftigen Gründen durch die Eventtechnik Oberland sind schriftlich immer möglich und kostenfrei, ohne Schadensersatzansprüche. Es gilt eine Stornierungsfrist der Eventtechnik Oberland von 14 Tagen, im Krankheitsfall findet diese Stornierungsfrist keine Gültigkeit. Die Eventtechnik Oberland hat nicht für Ersatz zu sorgen. 

 

AGB Vermietung:

 

1. Diese allgemeine Geschäftsbedingung (nachfolgend AGB genannt) sind Grundlagen und Bestandteile aller Vertragsverhältnisse zwischen der Firma Eventtechnik Oberland, und ihren Vertragspartnern (nachfolgend Mieter genannt), welche die Anmietung von Gegenständen und hiermit zusammenhängende die Sach- und Dienstleistungen von Eventtechnik Oberland zum Gegenstand haben.

 

2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Mieters haben keine Gültigkeit.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

3. Die Angebote von Eventtechnik Oberland sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter, sowie die Auftragsbestätigung durch Eventtechnik Oberland bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.

4. Die entsprechende Auftragserteilung des Mieters ist ein bindendes Angebot. Eventtechnik Oberland kann dieses Angebot bis kurz vor Mietbeginn, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Auftragserteilung schriftlich annehmen.

 

§ 3 Mietzeit:

Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Termin der Lieferung der Mietgegenstände aus dem Lager von Eventtechnik Oberland (Mietbeginn) und endet mit dem vereinbarten Tag des Rücktransports der Mietgegenstände zum Lager von Eventtechnik Oberland auch wenn der Transport durch Eventtechnik Oberland erfolgt ist, ist der Abgang vom Lager bzw. die Wiederanlieferung am Lager für Mietbeginn und Mietende maßgeblich. Zur Mietzeit zählen also auch Tage an denen die Mietgegenstände abgeholt / von Eventtechnik Oberland angeliefert und zurückgegeben / von Eventtechnik Oberland abgeholt werden, also auch angebrochene Tage. Werden Mitgegenstände nach 12:00 abgeholt und vor 12:00 zurückgegeben, wird für den Abholungs- und Rückgabetag, zusammen nur ein Tag berechnet. Nicht zurückgebrachte Anlagen werden zu einem erhöhten Anfahrtsgeld abgeholt. Der Betrag richtet sich nach Weg und Aufwand, beträgt jedoch mindestens 25,00 EUR. Bei unvollständiger Rückgabe wird der Mietvertrag für die ausstehenden oder unvollständigen Geräte bis zur vollständigen Rückgabe verlängert. Es gelten die regulären Preise laut Preisliste. Kleinteile wie Haken, Adapterstecker, Klebebänder und Kabelbinder werden sofort als Verlust berechnet. Entsteht Eventtechnik Oberland eine Schadenersatzforderung oder ein Verdienstausfall, weil die nicht zurück gegebenen Geräte zu einem neuen Auftrag gemietet wurden, übernimmt der Vormieter die entstehenden Kosten. Bei Abholung ist ein gültiger Personalausweis vorzulegen.

 

§ 4 Mietpreis:

Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Preise in der Form § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, gelten für die Überlassung der Mietgegenstände die Preise der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Preisliste in Verbindung mit der Zeit-Mengen-Staffelung. Die Preise verstehen sich als Abhol-/Lieferpreise ab Lager 82439 Großweil.

 

§ 5 Zusätzliche Leistungen:

Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Personal erfolgt gegen Entgelt aufgrund besonderer Vereinbarung, für deren wirksamen Abschluss und Inhalt § 2 Absatz 1 ebenfalls Anwendung findet. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist die Eventtechnik Oberland berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen. Zusatzaufträge werden mit einem Nachtragsangebot zu den von uns üblichen Preisen für Material und Stundenlöhnen berechnet. Vor Beginn der Zusatzdienstleistung muss vom Auftraggeber ein Nachtragsangebot unterschrieben werden.

 

§ 6 Stornierung durch den Mieter:

Der Mieter hat das Recht, den Vertrag bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn ohne Einhaltung weiterer Fristen gegen Zahlung einer Abstandsgebühr zu kündigen (Stornierung). Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abstandsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigung fällig und beträgt 25 % des vereinbarten Mietpreises, wenn spätestens 3 Monate vor Mietbeginn storniert wird. 50% des vereinbarten Mietpreises, wenn danach eine innerhalb des 3. und 1. Monat vor Mietbeginn storniert wird und 80 % des vereinbarten Mietpreises, wenn danach spätestens 3 Tage vor Mietbeginn storniert wird. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei Eventtechnik Oberland maßgeblich.  Der Mieter trägt bei der Durchführung seiner Veranstaltung das alleinige wirtschaftliche und finanzielle Risiko. Die Eventtechnik Oberland kann nicht dazu veranlasst werden, wegen Misserfolg der Veranstaltung von Teilen der Forderungen ab zu sehen oder die Preise zu senken.

 

§ 7 Zahlung (a) Sofern nicht für bestimmte Leistungen abweichende Zahlungsmodalitäten in der Form des § 2 Absatz 1 wirksam vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge / Skonti (spätestens) zum vereinbarten Mietbeginn fällig (Vorauskasse), oder spätestens bei Lieferung und Aufbau, ist der Betrag zu entrichten. Eventtechnik Oberland ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegen vollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet. (b) Für den Zeitpunkt der Zahlung kommt es (insbesondere auch im unbaren Zahlungsverkehr) nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Geldes an. (c) Aufrechnungsrechte und Zurückbehaltungsrechte des Mieters sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche des Mieters nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. (d)

 

§ 8 Gebrauchsüberlassung und Gewährleistung (a) Eventtechnik Oberland verpflichtet sich, die Mietsache in einem zu dem vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. (b) Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung/Lieferung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen Eventtechnik Oberland unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Untersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er unbeschadet weiterer Ansprüche von Eventtechnik Oberland nicht berechtigt, Gewährleistungsansprüche nach § 537 BGB geltend zu machen oder nach § 542 BGB zu kündigen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder Ansprüche wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verlangen. (c) Liegt ein nach Absatz 2 angezeigter anfänglicher Mangel der Mietgegenstände vor, so ist Eventtechnik Oberland nach eigener Wahl zum Austausch / Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt.

Ist Eventtechnik Oberland zur Vervollständigung / zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Mieter in Ansehung der einzelnen mangelhaften / fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Wahlweise kann der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung der Voraussetzungen des § 542 BGB kündigen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen der Mangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörig vermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände in ihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen. Jegliches Mietverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus. (d) Werden Geräte, hinsichtlich derer Eventtechnik Oberland die zusätzliche Verpflichtung vom Fachpersonal anbietet und empfiehlt, weil diese Geräte technisch aufwendig sind oder schwierig zu bedienen sind, vom Mieter dennoch ohne Fachpersonal von Eventtechnik Oberland angemietet, haftet Eventtechnik Oberland für Funktionsstörungen nicht. (e) Im Übrigen sind Gewährleistungsansprüche des Mieters, insbesondere für verschuldenstunabhängige Schadenersatzabhängige wegen Nichterfüllung (§ 538 BGB) und Mängel, die im Laufe der Mietzeit unter der Obhut des Mieters entstehen, ausgeschlossen. Unabhängig hiervon hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich Anzeige zu machen, wenn ein Mangel entsteht oder Vorkehrungen zum Schutz der Sache gegen nicht vorhergesehene Gefahren erforderlich werden (§ 545 BGB). (f) Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die im Zusammenhang mit dem geplanten Einsatz der Mietgegenstände etwa erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigung rechtzeitig einzuholen. Sofern die Montage durch Eventtechnik Oberland erfolgt, hat der Mieter Eventtechnik Oberland vor Beginn der Arbeiten auf Verlangen die erforderlichen Genehmigungen nachzuweisen. Für die Genehmigungsfähigkeit des vorgesehenen Einsatzes der Mietgegenstände übernimmt Eventtechnik Oberland keine Gewähr.

 

§ 9 Schadenersatz Sämtliche Schadensersatzansprüche des Mieters (auch für zusätzliche Leistungen, insbesondere auch Transport und Montage) sind ausgeschlossen, insbesondere auch Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung; der Haftausschluss gilt auch für jegliche Art von Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ausgenommen vom vorstehenden Haftausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Eventtechnik Oberland beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Eventtechnik Oberland ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Eventtechnik Oberland . Des Weiteren übernimmt Eventtechnik Oberland keine Haftung für Immissionsschäden (Hörschäden oder ähnliches).

 

§ 10 Verpflichtung zum Haftungsausschluss zugunsten von Eventtechnik Oberland. Der Mieter verpflichtet sich, die vorstehende Bestimmung seinerseits in Verträgen mit Dritten, insbesondere Künstlern, Sportlern oder Zuschauern etc., zugunsten von Eventtechnik Oberland zu vereinbaren, sofern er selbst einen vergleichbaren Haftungsausschuss vereinbart hat oder er einen Haftungsausschuss zugunsten von Eventtechnik Oberland ohne unzumutbare wirtschaftliche Nachteile vereinbaren konnte. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er Eventtechnik Oberland von vorstehenden Schadenersatzansprüchen Dritten freizuhalten, soweit Eventtechnik Oberland Dritten nicht wegen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens haftet. Die Wahrung der GEMA-Rechte ist Aufgabe des Veranstalters.

 

§ 11 Pflichten des Mieters Während der Mietzeit (a) Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Der Mieter ist zur Instandhaltung der Mietgegenstände auf seine Kosten verpflichtet. Eventtechnik Oberland ist während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. (b) Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich vom fachkundigen Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Richtlinien des Verbandes deutscher Elektroingenieure (VDE), zu sorgen. (c) Der Mieter hat für eine störungsfreie und ausreichend dimensionierte Stromversorgung (Bei den Lichtpaketen M,L,XL, XXL min. 1x Starkstrom 16A, wenn ein Tonpaket der Größe M, oder L hinzugebucht wird, min. einmal 32A, wenn das Tonpaket XL hinzugebucht wird min. einmal 16A UND einmal 32A) zu Nutzung der Mietanlage Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen in Folge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder -Schwankungen hat der Mieter einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste oder ähnliches bis zur Höhe des Neuwertes der Geräte. Für verloren gegangene Glühlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinzubehör, hat der Mieter den Neuwert zu erstatten.

 

§ 12 Versicherung Der Mieter ist verpflichtet, das allein mit der jeweiligen Mietsache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist Eventtechnik Oberland auf Verlangen nachzuweisen.

 

§ 13 Rechte Dritter Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, in Anspruchnahmen, Pfandrechten und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten (insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung), die zur Abwehr derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

 

§ 14 Kündigung des Vertrages (a) Unbeschadet der im § 6 getroffenen Bestimmungen kann der Vertrag von beiden Parteien nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Dies gilt insbesondere auch, wenn von Eventtechnik Oberland zusätzliche Leistungen zu erbringen sind. (b) Eventtechnik Oberland ist zu fristlosen Kündigungen berechtigt, wenn eine wesentliche Verschlechterung in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters eintritt, insbesondere wenn gegen ihn nachhaltige Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wird. (c) Der Verstoß gegen die Bestimmungen im § 11 Absatz 2 gilt als vertragswidriger Gebrauch und berechtigt Eventtechnik Oberland zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertrages, ohne das es einer Abmahnung bedarf.

 

§ 15 Rückgabe der Mietgegenstände (a) Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeiten erfolgen. (b) Der Mieter ist verpflichtet, die Geräte vollständig, im sauberen einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Eventtechnik Oberland behält sich die eingehende Prüfung der zurückgegebenen Mietgegenstände nach der Entgegennahme vor. Die rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände. (c) Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten; ist dies jedoch nicht möglich, so hat der Mieter Eventtechnik Oberland hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, hat der Mieter die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten, es sei denn die Verspätung ist eindeutig Eventtechnik Oberland zuzuordnen. Eventtechnik Oberland bleibt die Geltendmachung weiterer Schäden vorbehalten. Die Vergütung pro Tag ist ggf. zu ermitteln, indem der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird.

 

§ 16 (a) Stornierungen aus triftigen Gründen durch die Eventtechnik Oberland sind schriftlich immer möglich und kostenfrei, ohne Schadensersatzansprüche. (b) Es gilt eine Stornierungsfrist der Eventtechnik Oberland von 14 Tagen, im Krankheitsfall, keine Stornierungsfrist gültig.

 

§ 17 Schäden oder Verluste an gemieteten Sachen, die durch den Veranstalter oder Dritte infolge unsachgemäßer Behandlung, mangelnder Sicherung, oder Bewachung des Veranstaltungsortes oder sonstigen, nicht von der Eventtechnik Oberland zu vertretenden Gründen entstehen, werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.

 

§ 18 Der Mieter hat dafür zu sorgen alle relevanten Rauch- und Feuermelder zu Beginn der Aufbauarbeiten, in Absprache mit den zuständigen Stellen, abzuschalten. Für Schäden und/oder Einsatzkosten, bei Missachtung, kommt die Eventtechnik Oberland nicht auf.

 

§ 19 Schlussbestimmungen (a) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Eventtechnik Oberland und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache. (b) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenen Streitigkeiten ist 82439 Großweil. (c) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder nicht in den Vertrag einbezogen werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwellen am nächsten kommt. 4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

AGB Verkauf/Festinstallationen:

 

§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen jeglicher Art zwischen der Eventtechnik Oberland (nachfolgend „EVTO“ genannt) und dem Kunden gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Kunden können sowohl Unternehmer als auch Verbraucher sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur einen unverbindlichen Online-Katalog des Warensortiments dar. Durch Anklicken des Buttons "Kaufen" gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Eine Bestätigung des Eingangs der Bestellung folgt unverzüglich nach dem Absenden der Bestellung. Der Kaufvertrag kommt erst mit unserer separaten Auftragsbestätigung zustande. Der Vertragstext wird gespeichert und die Bestelldaten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden per E-Mail, WhatsApp, oder Post zugesandt. Alle früheren Bestellungen können vom Kunden im Login-Bereich eingesehen werden.

Die EVTO behält sich vor, die versprochene Leistung nicht zu erbringen, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass die Ware nicht verfügbar ist, obwohl ein entsprechendes Verpflichtungsgeschäft abgeschlossen wurde. In einem solchen Fall erhält der Kunde unverzüglich Nachricht. Eventuell bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet. Weitere Ansprüche gegen die EVTO sind ausgeschlossen.

Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

§ 2 Lieferung

Wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) ist, erfolgt die Lieferung grundsätzlich auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Sache auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Verzug der Annahme ist. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.

Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.

Die Lieferung innerhalb Deutschlands kostet pro Bestellung ab 6,99 Euro. Ab einem Bestellwert von 850,00 Euro versenden wir innerhalb Deutschlands versandkostenfrei. Die Versandkosten in andere Länder sind unter Versandkosten zu finden.

Die Ware ist umgehend nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen, wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Feststellbare Transport- und Verpackungsschäden muss sich der Kunde, der Kaufmann im Sinne des HGB ist, bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen und diese gegenüber EVTO anzeigen. Kunden, die Verbraucher sind, bitten wir rechtlich unverbindlich, uns offensichtlich erkennbare Transportschäden ebenfalls zu melden.

 

§ 3 Gewährleistung und Schadensersatz

Mängel oder Beschädigungen, die auf schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung oder unsachgemäßen Einbau sowie Verwendung ungeeigneten Zubehörs oder Änderungen der Originalteile durch den Kunden oder einem vom EVTO nicht beauftragten Dritten zurückzuführen sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Ein auf Gebrauch beruhender Verschleiß ist von der Gewährleistung ebenfalls ausgeschlossen.

Nimmt der Kunde die Ware oder den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels an, stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachstehend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese ausdrücklich und in Textform (z. B. E-Mail) unverzüglich nach Empfang der Ware vorbehält.

Gewährleistungsansprüche wegen bestehender Transportschäden stehen dem Kunden nur zu, wenn er seiner Untersuchungs- und Anzeigepflicht gemäß § 2 Ziffer 4 nachgekommen ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde Verbraucher ist.

Die Gewährleistungsfrist für neue Sachen beträgt 24 Monate. Die Frist beginnt mit Rechnungsdatum zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für gebrauchte Sachen beträgt abweichend 14 Tage, sofern EVTO nicht nach § 3 Ziffer 7, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine unbeschränkte Haftung trifft. Ist der Kunde Unternehmer, so beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Sachen ein Jahr und für gebrauchte Sachen sieben Tage ab Rechnungsstellung, sofern die EVTO nicht nach § 3 Ziffer 7, insbesondere für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, eine unbeschränkte Haftung trifft.

Im Übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die EVTO lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die EVTO oder eines Erfüllungsgehilfen (z. B. dem Zustelldienst) der EVTO beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Wird eine wesentliche Vertragspflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der EVTO auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.

 

§ 4 Fälligkeit und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der EVTO sind – soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde – unverzüglich und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung erfolgt bei Anlieferung gegen Barzahlung, oder nach vorheriger Abstimmung per Vorkasse, oder auf Rechnung. Bestellungen per Vorauskasse werden erst nach Zahlungseingang versendet, oder bestellt.  Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Zahlungen in fremder Währung werden gemäß Bankabrechnung gutgeschrieben. Bankgebühren sind vom Kunden zu tragen.

Kommt der Kunde mit der Bezahlung des Kaufpreises in Verzug, so ist die Summe des Kaufpreises während des Verzuges mit zehn Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Falls der EVTO ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist die EVTO berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegen den Kunden bestehenden Ansprüche, einschließlich aller bestehenden Nebenforderungen, verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der EVTO, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich die EVTO das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises an Dritte zu veräußern oder sonstige, das Eigentum der EVTO gefährdende Maßnahmen zu ergreifen. Der Kunde tritt bereits jetzt seine künftigen Ansprüche gegenüber dem Erwerber in Höhe des zwischen EVTO und dem Kunden vereinbarten Kaufpreises samt Zinsen und Nebenforderungen an die EVTO ab. Die EVTO nimmt diese Abtretung an.

 

§ 6 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist, gilt dies nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Erfüllungsort für alle Leistungen aus der mit der Firma Eventtechnik Oberland bestehenden Geschäftsbeziehungen ist der Landkreis Garmisch-Partenkirchen, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Bamberg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden oder aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

 

§ 7 Alternative Streitbeilegung

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Verkäufer nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

 

§ 8 Widerrufsrecht

(a) Sofern der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) ist, hat er das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag der Rechnungserstellung.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die EVTO mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, WhatsApp-Nachricht oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

(b) Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, haben wir alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, ausschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das auch der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben.

Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Wir tragen NICHT die Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

(c) Ausschluß des Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, sowie durch, z.B. Beklebung/Bedruckung, personalisierte Ware, weiter auch für 

- Lieferung von versiegelten Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

- Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde

- Lieferungen von Hygieneartikeln sind grundsätzlich vom Widerrufsrecht ausgeschloßen.

 

§ 9 Bei Festinstallationen sind vorab und unmissverständlich die örtlichen Gegebenheiten zu klären, hierzu gehören, Brandschutz, Statik, Aufhängungspunkte, Elektrik, Pläne, etc. Der im Nachhinein aufgetretenen Mehraufwand, wie Mehrstunden, zusätzlich benötigtes Material, etc., kann ohne Abzug und vorheriger Absprache in Rechnung gestellt werden.

 

§ 10 Mit Übergabe der Festinstallation, am Liefertag, überträgt sich die komplette Haftung des Auftrages, auch dadurch entstehende Schäden an Menschen und/oder Sachen/Wirtschaftsgütern an den Auftraggeber/Käufer. Die Eventtechnik Oberland kann im Nachhinein nicht mehr für Konstruktionsfehler, Montagefehler, etc. haftbar gemacht werden. Bei Übernahme der Festinstallation ist der Auftraggeber/Käufer somit verpflichtet, sich von der einwandfreien Ausführung des Auftrages zu überzeugen, dies bestätigt er mit einer Unterschrift auf dem Lieferschein.

 

§ 11 Nötige DGUV-/Elektroprüfungen, etc.… sind selbständig durch den Auftraggeber/Käufer durchzuführen und werden nicht durch die Eventtechnik Oberland übernommen, außer dies wurde zuvor schriftlich vereinbart.

 

§ 12 Für Ihre Festinstallation kann ein Wartungs- und Servicevertrag geschlossen werden. Diesen erstellen wir auf Nachfrage. Alle Vertragsbedingungen finden Sie auf dem Vertrag selbst.

 

§ 13 Schlussbestimmung

Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Zahlungsbedingungen

Allgemein gültig für AGB Betreuung, Vermietung und Verkauf/Festinstallation:

 

§ 1 Die Zahlungsart Vorkasse gilt grundsätzlich für Verkäufe und Vermietungen. Ausnahmen, gegen Gebührenübernahme, grundsätzlich möglich, siehe §4.

 

§ 2 Bei Festinstallationen und Betreuungsdienstleistungen erfolgt die vollständige Bezahlung, nach Rechnungsstellung, erst nach Auftragsbeendigung. Zusätzlich muss eine Anzahlung, ab einer bestimmten Auftragssumme, entrichtet werden. Genaue Anzahlungsbestimmungen werden individuell im Angebot berücksichtigt.

 

§ 3 Die Eventtechnik Oberland gibt nach Rechnungsstellung eine Zahlungsfrist von 14 Tagen, wird diese überschritten, so bekommt der Veranstalter eine Zahlungserinnerung mit einer weiteren Frist von 14 Tagen. Wird auch diese überschritten, kommt es zur ersten Mahnung, so hat der Veranstalter/Mieter Mahngebühren, von 10% des Brutto-Rechnungsbetrags, jedoch maximal 40€, zu zahlen.

Mit der ersten Mahnung kommt es zu einer weiteren Frist von 14 Tagen.

Nach Ignorierung der ersten Mahnung hält sich die Eventtechnik Oberland rechtliche Schritte auf Ihre Kosten, oder weitere Gebühren vor.

 

§ 4 Wird die Bezahlung mittels anderweitiger Zahlungsmethode, wie VISA, MasterCard, PayPal, EC-Karte, Google-Pay, Apple-Pay und Samsung-Pay, entrichtet, werden zusätzlich 3% des Gesamt-Brutto-Betrages zusätzlich an Gebühren berechnet.

 

§ 5 Dies gilt nicht für die Zahlungsarten Vorkasse und Rechnung.

 

AGB Datenschutz:

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher, wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Webseiten. Wir möchten, dass Sie sich hierbei sicher und wohl fühlen. Der Schutz Ihrer Privatsphäre hat für uns einen hohen Stellenwert. Die folgenden Datenschutzbestimmungen sind dafür gedacht, Sie über unsere Handhabung der Erhebung, Verwendung und Weitergabe von persönlichen Daten zu informieren.

 

Verantwortliche Stelle

Eventtechnik Oberland

Dominik Steingruber

Sindelsdorfer Straße 21

82439 Großweil

info@eventtechnik-oberland.com

 

Nutzungsdaten

Um die Qualität und Funktionsfähigkeit unserer Webseiten zu verbessern und für den Fall einer Strafverfolgung, speichern wir zu statistischen Zwecken Daten über den einzelnen Zugriff auf unsere Seiten. Dieser Datensatz besteht aus

der Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,

dem Namen der Datei,

dem Datum und der Uhrzeit der Abfrage,

der übertragenen Datenmenge,

dem Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden),

Beschreibung des Typs des verwendeten Webbrowsers,

der IP-Adresse des anfragenden Rechners

 Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigte Interessen des Verantwortlichen).

Die o.g. Gründe stellen auch das berechtigte Interesse für die Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

 

Bestellprozess

Im Rahmen des Bestellprozesses können folgende Daten erhoben werden:

Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Email-Adresse, Bankverbindung

Diese Daten werden ausschließlich für die Abwicklung der Bestellung verwendet und gem. der gesetzlichen Anforderungen an die an dem Bezahlprozess beteiligten Unternehmen (Banken, PayPal etc.) übertragen und gespeichert. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs.1 b DSGVO (vertragl. Verpflichtung).

Wir bieten Ihnen folgende Bezahlverfahren an: Lastschrift, Sofortüberweisung. Zur Ausführung der Zahlung werden die Zahlungsdaten an die entsprechenden Zahlungsdienstleister übermittelt. Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs.1 b DSGVO (vertragl. Verpflichtung).

 

Gewinnspiele

Angaben, die im Rahmen von Gewinnspielen erhoben wurden, versenden wir mit Einwilligung des Teilnehmers nur an die von uns ausgewählten Kooperationspartner des Gewinnspiels. Rechtsgrundlagen für diese Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung des Nutzers).

 

Kommentare

Wir bieten Nutzern die Möglichkeit, Blog-Kommentare und ggf. weitere Beiträge zu erstellen. Hierbei wird Ihre IP-Adressen gespeichert. Die Speicherung erfolgt ausschließlich zur Sicherheit des Anbieters für den Fall, dass es zu widerrechtlichen Inhalten kommt (Beleidigungen, verbotene politische Propaganda, etc.).

Um einen Kommentar zu hinterlassen, müssen Sie die folgenden Daten angeben: Name, Kommentar

Rechtgrundlage für die Verarbeitung der bei der Registrierung eingegebenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).

 

Newsletter

Wir bieten die Möglichkeit, sich per Newsletter über Neuerungen auf unserer Webseite zu informieren. Hierfür benötigen wir ausschließlich Ihre E-Mail-Adresse. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, ist dies über eine einfache E-Mail Abmeldung möglich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung zum Newsletter durch den Nutzer ist die Einwilligung des Nutzers, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters infolge des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen ist § 7 Abs. 3 UWG.

 

Kontaktformular

Sie können sich über ein Kontaktformular jederzeit mit Fragen oder Anregungen an uns wenden. Um Ihre Fragen beantworten oder Ihnen eine Rückmeldung zukommen lassen zu können, benötigen wir folgende Angaben: Name, Vorname, Adresse, Veranstaltungsangaben Telefonnummer und E-Mail Adresse. Diese Daten verwenden wir ausschließlich für die o.g. Zwecke. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge der Nutzung des Kontaktformulars oder der Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

 

Analyseprogramme

Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite, wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren.

Weitere Informationen zur Verwendung Ihrer Daten durch google finden Sie unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html und http://www.google.com/intl/de/analytics/privacyoverview.html

Die Speicherung von Google-Analytics-Cookies erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Analyse des Nutzerverhaltens, um sowohl sein Webangebot als auch seine Werbung zu optimieren und dient damit auch der Finanzierung und kundenorientierten Nutzung, Anpassung und Aktualisierung der Webseite.

Auf dieser Webseite ist die IP-Anonymisierung aktiviert.

 

Social Plugins

Facebook

Auf dieser Webseite werden sog. Social Plugins des sozialen Netzwerkes facebook.com verwendet, das von der Facebook Inc., 1601 S. California Ave, Palo Alto, CA 94304, USA, betrieben wird ("Facebook"). Sie sind i.d.R. an dem "Daumen-hoch" Zeichen erkennbar. Eine Übersicht über die Social Plugins von Facebook erhalten Sie hier: https://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Beim Aufruf dieser Webseite wird eine Verbindung zwischen Ihrem Browser und den Servern von Facebook aufgebaut. Der Inhalt des Plugins wird von Facebook direkt an Ihren Browser übermittelt und von diesem in die Webseite eingebunden. Wir haben daher leider weder Einfluss noch Kenntnis über den Umfang der Daten, die Facebook mit Hilfe dieses Plugins erhebt.

Durch die Einbindung der Plugins erhält Facebook die Information, dass ein Nutzer die entsprechende Seite des Angebots aufgerufen hat. Wenn Sie bei Facebook eingeloggt sind, kann Facebook den Besuch Ihrem Facebook-Konto zuordnen. Wenn Sie die Plugins anwählen (anklicken), wird die entsprechende Information von Ihrem Browser direkt an Facebook übermittelt und dort gespeichert. Auch wenn Sie kein Mitglied bei Facebook sind, ist es möglich, dass Facebook Ihre IP-Adresse in Erfahrung bringt und speichert. Laut Facebook wird in Deutschland die IP-Adresse jedoch nur anonymisiert gespeichert.

Weitere Hinweise zum Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch Facebook nebst Informationen über Rechte und Einstellungsmöglichkeiten erhalten Sie hier: http://www.facebook.com/policy.php.

Es ist zudem möglich, Facebook-Social-Plugins mit Add-ons für Ihren Browser zu blocken, zum Beispiel mit dem "Facebook Blocker" oder das Add-on "AdBlock Plus" für Firefox. Weitere Infos hierzu unter http://t3n.de/news/blockierst-facebook-tracking-345091/.

 

Schaltfläche von Google+

Diese Webseite benutzt die "+1"-Schaltfläche des sozialen Netzwerkes Google Plus, welches von der Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, United States betrieben wird ("Google").

Beim Aufruf dieser Webseite, wird eine Verbindung mit den Servern von Google aufgebaut. Da die "+1"-Schaltfläche von Google direkt an den Browser übermittelt wird und von diesem in die Webseite eingebunden wird, haben wir keinen Einfluss darauf und keine Kenntnis darüber, in welchem Umfang Google Daten mit der Schaltfläche erhebt. Google erklärt ggü den Nutzern, dass ohne einen Klick auf die Schaltfläche keine personenbezogenen Daten erhoben würden. Nur bei eingeloggten Mitgliedern, würden solche Daten, unter anderem die IP-Adresse, erhoben und verarbeitet.

Weitere Informationen über Zweck und Umfang der Datenerhebung, deren Verarbeitung und Nutzung durch Google sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre können die Nutzer Googles hier erlangen: http://www.google.com/intl/de/+/policy/+1button.html.

 

Twitter

In diese Webseite ist die Twitter Schaltfläche (Tweetmeme Button) eingebunden. Diese wird angeboten durch die Twitter Inc., 795 Folsom St., Suite 600, San Francisco, CA 94107, USA. Sie sind an dem Twitter Logo erkennbar. Mit der Schaltflächen ist es möglich, einen Beitrag oder eine Seite dieses Web-Angebotes bei Twitter zu teilen oder dem uns bei Twitter zu folgen.

Beim Aufruf dieser Webseite, wird eine Verbindung mit den Servern von Twitter hergestellt. Der Inhalt des Twitter-Schaltflächen wird von Twitter direkt an den Browser des Nutzers übermittelt. Daher haven wir keinen Einfluss und keine Kenntnis über den Umfang der von Twitter über die Schaltfläche erhobenen Daten. Nach bisherigen Kenntnisstand wird lediglich die IP-Adresse des Nutzers die URL der jeweiligen Webseite beim Bezug des Buttons mit übermittelt, aber nicht für andere Zwecke, als die Darstellung des Buttons, genutzt.

Weitere Informationen hierzu finden sich in der Datenschutzerklärung von Twitter unter http://twitter.com/privacy.

 

Weitere Soziale Netzwerke

Des Weiteren verwenden wir die folgenden Plugins von weiteren sozialen Netzwerken, die Sie an den entsprechenden Symbolen erkennen können:

Instagram, Check 24, Email

Wenn Sie einen entsprechenden Button anklicken, wird die gewünschte Information direkt an diese Unternehmen bzw. Dienste übermittelt und dort gespeichert. Deren Hinweise zum Umgang mit dem Datenschutz finden Sie auf deren Webseiten. Um eine Kommunikation mit diesen Netzwerken zu vermeiden, drücken Sie im Zweifel nicht diese Buttons oder melden Sie sich dort nicht an bzw. ab.

 

Ihre Rechte als Nutzer

a) Recht auf Bestätigung

Jede betroffene Person hat das Recht, Auskunft zu verlangen, ob über sie personenbezogene Daten verarbeitet werden.

b) Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht, unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten.

c) Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen.

d) Recht auf Löschung (Recht auf Vergessen werden) (Art. 17 DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht, zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der gesetzlich genannten Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist.

e) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, sofern einer der gesetzlich genannten Gründe zutrifft.

f) Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die durch sie einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.

Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.

g) Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung (Art. 13 DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen, wenn die Verarbeitung auf Art.6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a beruht, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

 

h) Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.

 i) Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO)

Jede betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung - einschließlich Profiling - beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung

(1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder

(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder

(3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

In den in (1) und (3) genannten Fällen werden angemessene Maßnahmen getroffen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.

 

 Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.

 

Sonstige Daten

Wir speichern folgende weitere Daten zu folgenden Zwecken:

Name, Telefonnummern, Adresse, Geburtsdatum, Geburtsort, Email-Adresse, Bankverbindung

Zur Auftragsabhandlung und Vertragsschließung

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

 

Fremde Inhalte

Auf Seiten unseres Webangebotes können auch Inhalte Dritter (z.B. YouTube Videos oder Videos anderer Anbieter, Google-Maps, RSS-Feeds o.Ä.) eingebunden sein. Die Anbieter dieser Inhalte speichen i.d.R. Cookies auf dem Rechner der Nutzer. Dies können Sie durch entsprechende Einstellungen Ihres Browsers verhindern, was jedoch zur Folge haben kann, dass diese Inhalte nicht korrekt angezeigt werden.

Darüber hinaus speichern viele (Dritt-)Anbieter die IP-Adresse der Nutzer, um die entsprechenden Inhalte an den Browser des Nutzers senden zu können. Auf die Verwendung der IP-Adresse beim (Dritt-)Anbieter haben wir leider keinen Einfluss.

 

Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Im Falle von datenschutzrechtlichen Verstößen hat die betroffene Person ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. Dies ist der oder die Landesdatenschutzbeauftragte des Bundeslandes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Datenschutzbeauftragten finden Sie hier: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html. 

Stand: 01.03.2024